6.2.2008

Steuerliche Absetzbarkeit der Schornsteinfegergebühren



Aus Schornsteinfegerkreisen wird derzeit darauf hingewiesen, daß die Rechnungen des Bezirksschornsteinfegermeisters für die turnusmäßige Überprüfung der Heizungsanlage und die Reinigung des Schornsteins als sogenannte "haushaltsnahe Dienstleistung" von der Einkommensteuer abgesetzt werden können.

Zwar gibt es diese Regelung schon seit 2006, doch scheint es bei vielen Eigenheimbesitzern noch Unklarheiten darüber zu geben, welche Handwerkerleistungen im einzelnen wirklich absetzbar sind.

Lesen Sie hierzu bitte auch unseren ausführlichen Artikel über die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen.

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