![]() zurück Der Höchstbetrag für die steuerliche Absetzbarkeit von haushaltsnahen Handwerkerleistungen ist ab 1. Januar 2009 erhöht worden: es können jetzt Lohnkosten in Höhe von maximal 6000,- Euro steuermindernd berücksichtigt werden. Von diesen 6000,- Euro können 20%, also 1200,- Euro statt wie bisher 600,- Euro, von der Steuerschuld abgezogen werden. Näheres hierzu können Sie in unserem Info zur Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen nachlesen. Le |