zurück

25.11.2008

Meldepflicht für Photovoltaikanlagen


Für künftige Betreiber von Photovoltaikanlagen sieht eine Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in den wohl meisten Fällen eine Meldepflicht vor:

Wer ab dem 1. Januar 2009 eine Anlage zur Gewinnung von Strom aus Sonnenenergie ( Photovoltaikanlage ) in Betrieb nimmt, muß diese Anlage der Bundesnetzagentur melden, sofern er den aus der Sonnenstrahlung gewonnenen Strom in das öffentliche Stromnetz einspeisen und dafür eine Vergütung vom Stromversorger erhalten möchte.

Da gerade kleinere Photovoltaikanlagen im Bereich der Ein- und Zweifamilienhäuser erst durch die Einspeisung des gewonnenen Stroms in öffentliche Netze und der damit verbundenen staatlichen Förderung finanziell attraktiv werden, dürfte die neue Regelung wohl fast alle Eigenheimbesitzer betreffen, die demnächst den Startschuß zum Betrieb einer solchen Anlage geben wollen.

Die Meldepflicht ist Sache des Anlagenbetreibers ( Hausbesitzers ). Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, daß entsprechende Meldungen nicht schon vor Januar 2009 abgegeben werden sollen.


Die neue Meldepflicht gilt nicht
für Anlagen, die schon vor 2009 in Betrieb genommen worden sind
und
für Anlagen, deren Strom nicht in öffentliche Netze eingespeist wird ( z. B. wegen Selbstnutzung ).


Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie bei der Bundesnetzagentur.

Le