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15.10.2008

Von unserem Nachbarverein, dem Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Berlin-Lichtenrade e.V., erreicht uns folgende Pressemitteilung:

 
Staatsgarantie für Sparguthaben

Wohnungseigentümer nicht vergessen!


Für Wohnungseigentümergemeinschaften liegen Milliarden Euros auf Giro- und Festgeldkonten bei Deutschen Banken. Diese Beträge wurden von den Wohnungseigentümern als Instandhaltungsrücklagen angespart, um größere Reparaturen auszuführen oder die Gebäude zu sanieren. „Diese Gelder müssen in die angekündigte staatliche Einlagensicherung einbezogen werden“, so Frank Behrend, 1. Vorsitzender des Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümervereins Berlin-Lichtenrade e.V. Es handelt sich hierbei um Privatgelder, auch wenn diese auf Fremdkonten der Eigentümergemeinschaften oder Hausverwaltungen deponiert sind. Die von der Bundeskanzlerin angekündigte Staatsgarantie bezieht sich ausdrücklich nur auf Privatkonten. Daher muss der Anlegerschutz entsprechend ausgeweitet werden.