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29.6.2008

Zur teilweisen Privatisierung unseres Wassers

Wenn auch die Initiative „Berliner Wassertisch“ zu Beginn des Jahres genügend Unterschriften für die Zulassung eines Volksbegehrens vorweisen konnte, so ist doch dieses Volksbegehren mit dem Ziel, die geheimen Verträge zwischen dem Senat und den privaten Anteilseignern der Berliner Wasserbetriebe offenzulegen, vom Senat wegen „rechtlicher Bedenken“ vorerst zurückgewiesen worden. Dagegen hat der Berliner Wassertisch jetzt das Landesverfassungsgericht angerufen, das den Senat zur Stellungnahme bis 30. Juni aufgefordert hat.

Zusätzlich hat sich die Bürgerinitiative inzwischen auch direkt an die Berliner Abgeordneten gewandt, um unter unseren Volksvertretern Problembewußtsein zu schaffen und alternativ zum Volksbegehren eine parlamentarische Gesetzgebungsinitiative in Gang zu setzen.

Daß trotz der harten Haltung des Senats die Privatisierung unseres Wassers inzwischen selbst in der Spitze der Berliner Politiklandschaft kritisch gesehen wird, war in der Ausgabe des ARD-Wirtschaftsmagazins plusminus vom 17.6.2008 nicht mehr zu übersehen: dort meinte Finanzsenator Sarrazin in einem Interview, daß er „eine solche Entscheidung ( also die teilweise Privatisierung der Wasserbetriebe; die Redaktion ) aus heutiger Sicht nicht mehr treffen“ würde und die Abgeordnete Schermer bezeichnete die Teilprivatisierung der Wasserbetriebe als Desaster. Wer den Beitrag nicht im Fernsehen verfolgen konnte, findet eine ausführliche Zusammenfassung unter  http://www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,7hogruttlun3sgdh~cm.asp

Die Initiative zur Offenlegung der geheimen Verträge wird weiterhin von der Verbraucherzentrale Berlin unterstützt, deren Vorsitzender Prof. Keßler den Berliner Wassertisch auch vor dem Verfassungsgericht vertritt.
Weitere Einzelheiten zum Verfahren bietet Ihnen die Internetpräsenz des Berliner Wassertisch.


Frühere Artikel zu diesem Thema:

22.10.2007

16.1.2008

26.1.2008

10.2.2008


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